27.11.2016Vertreterversammlung am 21./22. Oktober 2016
Vorstand der LPK BW
v.l.n.r.: Kristiane Göpel, Dr. Roland Straub, Ullrich Böttinger, Dr. Peter Baumgartner, Dr. Dietrich Munz, Martin Klett, Birgitt Lackus-Reitter

Die diesjährige Herbstvertreterversammlung fand wieder zweitägig am 21. und 22. Oktober in Stuttgart statt. Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte im Kammerparlament die Schwerpunkte der Vorstands- und Geschäftsstellenarbeit anhand des Vorstandsberichts.

So sei u.a. das Regierungspräsidium (RP) seitens des Sozialministeriums aufgefordert worden, wegen der Datenübermittlung Neuapprobierter auf die Kammern zuzukommen, was noch nicht erfolgt sei. Inzwischen habe es ein erstes bilaterales Gespräch gegeben, bei dem ein gemeinsames Treffen mit dem Vorstand verabredet wurde. Des Weiteren habe das RP eine Kommission zur Überprüfung unklarer Studienabschlüsse bezüglich des Zugangs zur Psychotherapeutenausbildung gebildet. Die konstituierende Sitzung dieses Gremiums fand am 25.11.2016 statt. Neben Hochschullehrern sind seitens der Kammer Martin Klett und Günther Ruggaber darin vertreten.

Wie Dr. Munz weiter ausführte, werden zunehmend Anfragen zum Verhalten von Krankenkassen beim Kostenerstattungsverfahren gestellt. So sei eine Kasse dazu übergegangen, nur den 1.0fachen GOP-Satz zu erstatten. Dies entspreche ca. der Hälfte des normalen GKV-Betrages. Die Begründung dieser Kasse halte nach Auffassung der Kammer einer rechtlichen Prüfung nicht stand, so dass das Vorgehen der Kasse als rechtswidrig eingeschätzt werde. Betroffenen Kammermitgliedern werde empfohlen, sich mit dem Patienten an das Bundesversicherungsamt zu wenden. Die LPK habe nach abgestimmtem Vorgehen im Länderrat das Bundesversicherungsamt angeschrieben und dort um Klärung gebeten. Eine Antwort stehe noch aus.

In einer berufsgerichtlichen Verhandlung gegen ein Kammermitglied, so Dr. Munz weiter, sei ein Mitglied wegen Verletzung des Abstinenzgebotes in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldbuße in Höhe von 10.000,- Euro verurteilt worden. Das Gericht habe aufgrund der Schwere der Taten und des Nachtatverhaltens trotz der bereits zuvor erfolgten strafgerichtlichen Verurteilung zu einer Geldstrafe von 14.000,- Euro einen berufsrechtlichen Überhang angenommen. Das Urteil sei auch an die Approbationsbehörde übersendet worden, welche bereits diesbezüglich angefragt habe und den Approbationswiderruf prüfen wolle. Die KV wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Plenum der Vertreterversammlung
Plenum der Vertreterversammlung

Ulrike Böker berichtet über die Neufassung der Psychotherapierichtlinie. Ziel der neuen Richtlinie sei es, die Psychotherapie zu flexibilisieren, das Antragsverfahren zu vereinfachen sowie die Sprechstunde für Psychotherapeuten und die Akutversorgung einzuführen. Die neue Richtlinie soll ab April 2017 gelten. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium Teile der Richtlinie als überarbeitungsbedürftig beanstandet hat, muss der GB-A die strittigen Punkte wie freiwillige Sprechstunde und Dokumentationsbögen nochmal verhandeln und überarbeiten.

Beschlossen wurde in der VV eine Änderung der Berufsordnung. In Paragraf 5 soll ein neuer Abschnitt 6 eingefügt werden, der die Anwendung von elektronischen Kommunikationsmedien in der Psychotherapie regelt. Diese Änderung bedarf jedoch noch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, sodass wir den genauen Wortlaut erst im nächsten PTJ veröffentlichen können.

 
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